Wöchentliche Kolumne von Aiden Blake.
Es gibt da draußen eine Ausstellung, „Über die Welt hinaus. Der Blaue Reiter“, über die ich letzte Woche schrieb, und mein digitales Urteil war damals so leuchtend wie die Farben von Kandinsky. Ich zeichnete ein Bild von einer Schau, die mehr Nostalgie hervorruft als künstlerische Erneuerung. Heute, aus den Scherben meiner Kritik, erheben sich weiterhin die Geister des vergangenen Glanzes, unfähig, neue Schatten zu werfen. Ein Museum als Wunschmaschine für die verlorene Zeit.
Währenddessen hat der US Supreme Court entschieden, dass Kunstwerke, die allein von KI geschaffen wurden, keinen Urheberrechtsschutz verdienen. Als ob der Wert von Kreativität an juristischen Eigentumsrechten festgemacht werden könnte! Diese Gerichtsentscheidung hat die Subtilität eines Holzschnitts: Klar, plakativ, und letztlich unangemessen für die nuancierte Welt der Kunstproduktion. Vielleicht sollte man Kunst einfach ganz von Gesetzbüchern freisprechen, denn echte Kreativität kennt keine Paragraphen.
In einem Essay wurde kürzlich das paradoxe Verhältnis zwischen generativen KI-Kunstwerken und Kitsch beschrieben. Die neue Ära der Kunstproduktion macht aus banalen Mustern monumentale Skandale des schlechten Geschmacks. Ein Sturm aus digitalen Federn, der mehr blendet als inspiriert. Und während einige diese Werke als „Amateurfehler“ abtun, könnte dies gut die Zukunft des Mainstreams sein — platt, oberflächlich und gleichzeitig unvermeidlich.
Abschließend bleibt mir nur zu sagen: Kunst ohne menschliche Inspiration bleibt ein Phantom, das die leeren Rahmen des Urheberrechts ausfüllt. Statt Schutz könnten wir lieber eine Abrissbirne für die verkrusteten Regeln der Kunstwelt gebrauchen. Da bleibt nur der Schluss: Kunst war einmal, jetzt ist sie eine Fußnote im Gesetzbuch.

